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[posting]23933463[/posting]
"In Deutschland dürfen sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen klagen und verklagt werden. Es kann auch sein, dass mehrere zunächst unterschiedliche Verfahren zu einem Verfahren zusammengefaßt werden, so dass sie dann alle ein Aktenzeichen haben"

Vielen dank für die darstellung der beiden möglichkeiten. wenn man sich die klageliste ansieht, fällt auf dass dort mehrere aktenzeichen angegeben sind. http://www.psb.de/investor/adhoc/PSB_September.pdf

Häufig stehen dann mehrere Kläger bei einem zeichen. Bspw.:
"- 1. Schulz, 2. Scheunert, AZ: - 8 O 105/05
- 1. Tatweer Isitithmar FZ-LLC, 2. EO Investors GmbH, 3. Rolle
AZ: - 8 O 94/05, TOP 2, 3, 4, 5 und 6,"

Dann wird es sich wohl eher um die variante 1 handeln (mehrere klagen irgendwie zusammen???), weil ja nicht alle ein Aktenzeichen haben, oder? Ist jetzt auch keine Frage nach Rechtsberatung nur so eine allgemeine frage, ob aus dieser liste ein hinweis auf eine verbindung zwischen der ti und der eo ergibt.
 
aus der Diskussion: DUBAI OASIS CAPITAL - neu im
Autor (Datum des Eintrages): Kroisos_I  (14.09.06 16:54:27)
Beitrag: 1,585 von 1,908 (ID:23933960)
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