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[posting]23949187[/posting]"Verfahren ist also noch offen.

Dennoch gehe ich davon aus, dass vor der Einbringung das "Altgeschäft" der TI durch die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen so geregelt ist, dass es in 2006 in der Tat 0 ist."

naja, mag sein, du hast die Äusserung des vorstandsassistenten und kannst seine worte wohl am autentischsten auslegen.

wie könnte so eine regelung aussehen? so in etwa: erträge aus geschäften, die vor der einbringung angebahnt wurden, stehen den altgesellschaftern zu???? Wer könnte den soetwas vereinbaren (altgesellschafter, neugesellschafter oder gesellschaft selbst)???

Wäre denn so eine regelung der normalfall bei einer einbringung oder hat der vorstandsassistent, soetwas in diese richtung geschrieben oder weshalb gehst du davon aus, dass dem so ist???
 
aus der Diskussion: DUBAI OASIS CAPITAL - neu im
Autor (Datum des Eintrages): Kroisos_I  (15.09.06 13:48:36)
Beitrag: 1,595 von 1,908 (ID:23949510)
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