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[posting]23949510[/posting]Eine Einbringung bedeutet aus Sicht der eingebrachten Gesellschaft einen Gesellschafterwechsel und hat auf die Geschäfte einer juristischen Person keinerlei Auswirkungen, schließlich ist die Gesellschaft rechtlich selbständig und bleibt es auch nach Änderung des Gesellschafters.
 
aus der Diskussion: DUBAI OASIS CAPITAL - neu im
Autor (Datum des Eintrages): crude_facts  (16.09.06 11:29:56)
Beitrag: 1,598 von 1,908 (ID:23966900)
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