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[posting]23966900[/posting]tja, so in etwa hatte ich mir das vorgestellt.

wenn da eine forderung aus einem altgeschäft nicht berücksichtigt werden sollte, müßte das doch auswirkungen auf den einbringungspreis (richtiger begriff?) haben, oder?

hm, oder hat die einbringung etwas mit einer sachkapitalerhöhung zu tun? könnte man dann im handelsregister etwas einsehen aus dem sich die bewertung des einbringungsobjekts und die behandlung von altgeschäften zu ersehen ist?
 
aus der Diskussion: DUBAI OASIS CAPITAL - neu im
Autor (Datum des Eintrages): Kroisos_I  (16.09.06 15:54:09)
Beitrag: 1,600 von 1,908 (ID:23969905)
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