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[posting]24034732[/posting]Kann mir keinen Sinn vorstellen, warum man vor Einbringung Altgeschäft abtreten sollte. Vielleicht macht man soetwas wenn das altgeschäft nicht werthaltig ist und man bei der wertermittlung keine schwierigkeiten haben will.

aber wenn ich dich richtig verstehe kann altgeschäft also nicht im rahmen der einbringung "beim altegsellschafter verbleiben/übertragen werden" sondern nur durch einen selbständigen rechtsakt vor der einbringung, nämlich abtretung.

mal unterstellt, das ist passiert, müßte die abtretung nicht gegenüber der bekalgten partei angezeigt werden? Wenn ja habsburg hatte da doch einen kontakt zur psb und könnte mal nachfragen, ob die von soetwas gehört haben.
 
aus der Diskussion: DUBAI OASIS CAPITAL - neu im
Autor (Datum des Eintrages): Kroisos_I  (19.09.06 09:01:27)
Beitrag: 1,604 von 1,908 (ID:24034956)
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