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Die Marktkapitaliserung beträgt ja nur 3 Millionen Euro, laut Onvista. Bei einem angenommenen fairen KGV von 10 und einem Umsatz pro verkauften Gerät von 200 euro ergibt sich folgende Rechnung:

Um das KGV von 10 zu rechtfertigen, muss ein Gewinn von 300.000 Euro erzielt werden. Angenommen TC U. schafft eine Marge von 10 Prozent (wahrscheinlich zu konservativ), springt pro Gerät 20 Euro ab. Um ein KGV von 10 für 2000 zu rechtfertigen, müssen gerade mal 1500 Geräte verkauft werden. Und das im Weihnachtsgeschäft. Wenn sie nur 15000 Geräte verkauft haben, ist die Bewertung gerechtfertigt, TC kann verklagt werden und die Gewinne wieder ausschütten. Wir würden mit + - O die Bücher schließen. Wenn sie im Jahr 2001 weiter arbeiten dürfen, sehen wir hier bewertungsrtechnische gesehen Kaufkurse. Dennoch hochspekulativ, ich habe mich mit dem Produkt noch nicht ausseinandergesetzt, bei einem Denkfehler korrigert mich bitte.

Grüße, skilly, der bald mit kleinem Depotanteil kaufen wird :cool:
 
aus der Diskussion: TC Unterhaltungselektronik - das geht ja ab!! (745420)
Autor (Datum des Eintrages): skilly  (24.11.00 14:44:21)
Beitrag: 5 von 6 (ID:2413037)
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