ohhh, da ist ja noch jemand ausser mir. vielen dank. wobei eines vielleicht auch gesagt werden soll: die abschreibungen dürfen ja gar nicht niedriger sein als der tatsächliche wertverlust, es gilt ja das niedrigstwertprinzip, oder?? und wie komme ich zum buchwert/aktie?? die verbindlichkeiten muss ich ja vom vermäögen abziehen, oder nicht? nochmals vielen dank. nagos |
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aus der Diskussion: | Wie berechnet man den Buchwert pro Aktie?? |
Autor (Datum des Eintrages): | nagos (24.11.00 15:56:31) |
Beitrag: | 5 von 6 (ID:2413495) |
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