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ohhh, da ist ja noch jemand ausser mir.

vielen dank.

wobei eines vielleicht auch gesagt werden soll:
die abschreibungen dürfen ja gar nicht niedriger sein als der tatsächliche wertverlust, es gilt ja das niedrigstwertprinzip, oder??

und wie komme ich zum buchwert/aktie??

die verbindlichkeiten muss ich ja vom vermäögen abziehen, oder nicht?

nochmals vielen dank.

nagos
 
aus der Diskussion: Wie berechnet man den Buchwert pro Aktie??
Autor (Datum des Eintrages): nagos  (24.11.00 15:56:31)
Beitrag: 5 von 6 (ID:2413495)
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