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Steuernachzahlung?

Grundsätzlich gilt keine Bescheide rechtskräftig werden zu lassen.

Die Frage ist auch werden 100.000 € nachversteuert oder entsteht durch die Nachversteuerung eine Steuerschuld von 100.000 €

handelt es sich um Einkommensteuer oder sind auch andere Steuern wie z.b. Umsatzsteuer entstanden.

Entsteht die Steuerschuld durch eine Bewertungsfrage oder handelt es sich um zu wenig versteuerte Einkünfte ?

Also ein ganz komplexer Zusammenhang der nicht einfach auf Zuruf hin gelöst werden kann.

++

in diesem Fall Dank an Nataly die sich wieder einmal um die Steuerproblematik kümmert.

PS
 
aus der Diskussion: Steuerstundung möglich?
Autor (Datum des Eintrages): PS547  (25.09.06 10:07:15)
Beitrag: 7 von 8 (ID:24181190)
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