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Liebe Leute,
dass oben genannte ist m.E. alles falsch. Nach wie vor ist für die Finanzverwaltung die Lifo-Methode (Last in, first out) maßgebend. D.h., die zuletzt angeschafften Aktien sind die zuerst verkauften. Nur wer dem Finanzamt die Identität des veräußerten Wertpapiers mit einem bestimmten angeschafften Wertpapier nummernmäßig nachweisen kann, wird hiervon abweiche können. Dies ist jedoch nur mit einem Streifbanddepot möglich (BMF-Erlass vom 24.09.1970 und 09.12.1971).

Tipp: Man sollte daher stets mit 2 Depots arbeiten und hier geschickt die Zugänge und Abgänge Aktien von ein und derselben AG steuern.
 
aus der Diskussion: Wer kann mir eine Steuerfrage beantworten?
Autor (Datum des Eintrages): FlexWheeler  (26.11.00 13:14:14)
Beitrag: 14 von 19 (ID:2420701)
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