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[posting]24227558[/posting]Es gibt mit ausländischen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen, danach müssen Erträge von ausländischen Immobilien nur dort besteuert werden und nicht noch einmal in Deutschland. Da die Steuern in den meisten ausländischen Staaten niedriger sind als in Deutschland, ist die steuerliche Belastung von Fonds mit überwiegend ausländischen Immobilien niedriger als bei Fonds mit hohem Deutschland-Anteil. Im Hinblick auf die Halbierung der Steuerfreibeträge kommt diesem Aspekt noch mehr Bedeutung zu.
 
aus der Diskussion: Immobilienfonds
Autor (Datum des Eintrages): frank05  (27.09.06 11:34:40)
Beitrag: 10 von 14 (ID:24228261)
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