... obwohl nicht 100%ig klar ist, ob die RBMI-Beteiligungsgesellschaft gemäß § 15a WpHG zur Meldung verpflichtet ist. Die Bayerische Hypo- und Vereinsbank müsste nach § 21 Abs. 1 WpHG ebenfalls melden, da sie die Schwelle von 50% überschritten hätte. Da die Mitteilungsfrist nach § 15a fünf Werktage beträgt, hätte heute gemeldet werden müssen. |
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aus der Diskussion: | Köhler & Krenzer - Ergebnissprung |
Autor (Datum des Eintrages): | Syrtakihans (27.09.06 17:46:54) |
Beitrag: | 126 von 193 (ID:24237050) |
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