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... obwohl nicht 100%ig klar ist, ob die RBMI-Beteiligungsgesellschaft gemäß § 15a WpHG zur Meldung verpflichtet ist. Die Bayerische Hypo- und Vereinsbank müsste nach § 21 Abs. 1 WpHG ebenfalls melden, da sie die Schwelle von 50% überschritten hätte. Da die Mitteilungsfrist nach § 15a fünf Werktage beträgt, hätte heute gemeldet werden müssen.
 
aus der Diskussion: Köhler & Krenzer - Ergebnissprung
Autor (Datum des Eintrages): Syrtakihans  (27.09.06 17:46:54)
Beitrag: 126 von 193 (ID:24237050)
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