Fenster schließen  |  Fenster drucken

Auch bei angeborener Krankheit
Nur R + V, DEVK, Huk-Coburg und Schweizer National zahlen auch dann, wenn die Behinderung Folge einer angeborenen Krankheit ist. Wenn allerdings vor Abschluss des Vertrags bereits eine Behinderung vorliegt oder eine schwere Krankheit ausgebrochen ist, gibts auch bei diesen Anbietern keinen Schutz mehr. Schutzlos bleiben Kinder außerdem in den ersten Lebensmonaten. Nur der Deutsche Ring versichert Kinder bereits ab einem halben Jahr. Bei allen anderen Anbietern gibts den Schutz erst vom ersten Geburtstag an.

Wie ist das zu verstehen?? Angenommen das Kind ist noch nicht behindert, hat aber eine angeborene Krankaheit. Kann man dann evtl eine Versicherung abschliessen??
 
aus der Diskussion: Kinderinvaliditätsversicherung
Autor (Datum des Eintrages): jettschuff  (28.09.06 11:06:53)
Beitrag: 16 von 29 (ID:24255334)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE