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Sehr geehrter Herr AEST

Ihre Antwort zum Thema Minimum Radar Vectoring Altitude befriedigt mich nicht. Ich wollte wissen auf welcher Grundlage die MRVA so festgelegt wurden wie sie sind. Also wenn ich rekapituliere habe ich gefragt warum das Gesetz diesen Wert so festlegt und Sie antworten sinngemäß unterhalb des gesetzlich festgelegten Wertes darf man nicht IFR fliegen. Das ist keine Antwort auf meine Frage. Sie schreiben die MRVA ist nicht die technische Höhe, die eine sichere Ortung durch das Radar gewährleistet. Sondern? Welchem Zweck dient die MRVA? Für mich als Unwissenden liegt es nahe, daß dieser Wert eben doch sicherstellt, daß ein Flugobjekt bei der Flugsicherung auf dem Radar erscheint. Ich lasse mich in diesem Punkt gerne vom Gegenteil überzeugen.

Das die Größe eines Objekts nichts mit der Erkennbarkeit für das Radar zu tun hat (ausgenommen Radarschatten z.B. eines Berges) kann ich Ihnen nicht abkaufen (ich bin mir im Klaren, daß die Form auch eine Rolle spielt).
 
aus der Diskussion: Der sachlich geführte Cargolifter-Machbarkeitsthread
Autor (Datum des Eintrages): gast2  (30.11.00 10:31:39)
Beitrag: 48 von 464 (ID:2444923)
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