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Nochmal zur MRVA:
Die Flugsicherung gibt keine Freigaben für Flüge unterhalb der MRVA, die sich 500 ft überhalb der Untergrenze des kontrollierten Luftraums befindet.
Das auch deshalb, um einen Puffer von 500 ft zum unkontrollierten Verkehr im unkontrollierten Luftraum zu haben.

Dass Radarsignale nichts mit der Grösse des Ziels zu tun hat, stimmt schon:
Man arbeitet in der Luftfahrt nämlich mit Sekundärzielen, die von dem bordseitigen Transponder generiert werden.
 
aus der Diskussion: Der sachlich geführte Cargolifter-Machbarkeitsthread
Autor (Datum des Eintrages): AEST  (30.11.00 12:23:39)
Beitrag: 55 von 464 (ID:2445731)
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