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@ AEST
wer war zuerst da, das Ei oder das Huhn??
Natürlich habe Sie Recht wenn Sie sagen es gibt keine Freigaben unter 500 ft
oberhalb des unkontrollierten Luftraumes. Nur läßt sich die Obergrenze Luftraum G
je nach Bedarf entsprechend festlegen. Im tiefsten Fall Luftraum G bis 1000ft Gnd und
IFR bis auf 1500ft. 1600 ft bei Jever, wg einiger Hindernisse (Windmühlen)

IFPS
 
aus der Diskussion: Der sachlich geführte Cargolifter-Machbarkeitsthread
Autor (Datum des Eintrages): IFPS  (30.11.00 12:43:17)
Beitrag: 57 von 464 (ID:2445919)
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