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...statt bei der Bafin könnte man auch bei der IR von Rothmann einmal anfragen, was die so über die Kursbewegungen am späten Nachmittag des 05.Okt zu sagen haben. Vielleicht wird ja derjenige, der aufgrund der Annahme, es handele sich lediglich um das Auslösen einer SL-Lawine, von denen entschädigt. Zum. über die Verluste durch am 05.Okt getätigte Käufe sollte man "sprechen".
Wer da "metertief" in die K...e gegriffen hat, könnte u.U. auch auf juristischem Weg eine Chance haben.
Bei Intershop gab es auch eine Gewinn-Warnung. Dort wurde die Aktie aber ordnungsgemäß vom Handel ausgesetzt, dann die Nachricht übermittelt...und dann hieß es "Feuer frei". War zwar auch nicht viel besser für alle "investierten", aber immerhin wußten dann alle "nicht investierten" von vorneherein, was der Grund für den Abverkauf war....und es konnte zum niemand durch Insiderwissen einen Vorteil ziehen. Sieht man übrigends sehr schön am Kursverlauf der Intershop-Aktie. Die gab vorher nicht nach...im Gegenteil ! sie war wieder mächtig im Aufwärtstrend. Dort gab´s nach den "üblen News" mitten aus einem Hoch heraus dann einen kräftigen Gap nach unten. Man solll über Intershop und das Management denken, was man will. Dieses Vorgehen vor dem übermitteln schlechter Nachrichten war einfach vorbildlich. So sollte es sein.
Die "nachrichtenlosen" Abverkäufe des 05.Okt waren Insider...das ist so sicher, wie das Amen in der Kirche. Und wenn, dann war das eine "illegale" Aktion. Nur der Nachweis gestaltet sich schwierig, wenn da z.B. über das Depot eines Strohmannes "geschmissen" wurde.

Gruß
Marc
 
aus der Diskussion: Finanzhaus Rothmann - Kursziel 0,30 €
Autor (Datum des Eintrages): marcpeters  (07.10.06 15:13:32)
Beitrag: 42 von 203 (ID:24467769)
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