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Ich habe in einer ZV ein interessantes Objekt gefunden. 11 von 12 ETW in einem Mehrfamilienhaus werden versteigert (bis auf eine alle vermietet, gutes Objekt, gute Lage).

Im Grundbuch steht allerdings ein Eintrag, über dessen Folgen ich mir nicht ganz klar bin. Ungefähr so:

"Auflassungsvormerkung f. XXX Immofirma: Vorrangbehalt f. Grundpfandrechte bis 54.000 DM nebst max. 20 % Jahreszinsen."

Der Verkehrswert für die ETW ist 41.000 EUR (wie gesagt sind mehrere, aber ich picke mal eine heraus), wobei schon unter 5/10-Grenze, wird wahrscheinlich nicht viel mehr als die Hälfte bringen.

Was passiert aufgrund des Grundbucheintrages nach der ZV, welche Kosten könnten deswegen im worst case noch auf mich zukommen???

Danke für eure Hilfe!
 
aus der Diskussion: Vorrangbehalt f. Grundpfandrechte ... Zwangsversteigerung
Autor (Datum des Eintrages): Gammelfleischer  (11.10.06 19:37:53)
Beitrag: 1 von 5 (ID:24565889)
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