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[posting]24565889[/posting]Falls es hier keine Experten für den speziellen Fall hat, gilt grundsätzlich folgendes:

Im Termin wird der Rechtspfleger alle bestehenbleibenden Rechte verlesen. Das heißt in der Regel wird ein Objekt lastenfrei übergeben. Sollte das von Dir genannte Recht bestehen bleiben, wird Dir der Rechtspflgere, nach Eröffnung der Bietstunde, mit Sicherheit die die genauen Zusammenhänge auf Deine Anfrage hin erklären. Nach Eröffnung der Bietstunde deshalb, weil da genügend Leerlaufzeit ist um das in Ruhe zu klären und die Verlesung dazu nicht unterbrochen werden muß.
 
aus der Diskussion: Vorrangbehalt f. Grundpfandrechte ... Zwangsversteigerung
Autor (Datum des Eintrages): AlterMann  (11.10.06 19:58:53)
Beitrag: 3 von 5 (ID:24566397)
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