Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]24568304[/posting]Danke Alter Mann + durran, genau darum geht es mir!

Wenn ich eine der Wohnungen für sagen wir die Hälfte (20 Tsd.) bekommen sollte + dann plötzlich noch 54 Tsd D-Mark zu tilgen sind (nicht zu vergessen die ominösen 20 % Jahreszinsen), habe ich ja nichts gekonnt + zahle den Verkehrswert, wenn nicht noch mehr ...

ZV hat sicher die Bank beantragt, da sie auch als Gläubiger benannt wird. Ich werde mich dort als erstes informieren.
Natürlich kann ich auch während der Versteigerung beim Rechtspfleger meine Fragen stellen, aber da werden ja auch noch andere Interessenten da sein + es wäre schon besser, wenn man diesbezüglich vorher etwas schlauer wäre...
 
aus der Diskussion: Vorrangbehalt f. Grundpfandrechte ... Zwangsversteigerung
Autor (Datum des Eintrages): Gammelfleischer  (12.10.06 18:19:16)
Beitrag: 5 von 5 (ID:24584909)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE