Fenster schließen  |  Fenster drucken

Hallo zusammen,
habe hier mal eine Frage an die Spezialisten unter Euch.
Aus einem Finanzmagazin habe ich erfahren, daß von der obersten deutschen Finanzgerichtschaft noch ein Urteil aussteht, indem darüber entschieden werden soll, ob man Spekulationsverluste nicht nur wie bisher ausschließlich mit Spekulationsgewinnen verrechnen darf, sondern auch mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten. Der entsprechende Fall wird unter dem Aktenzeichen BFH, Az. IX R 45/05 behandelt.
Wer weiß darüber Genaueres? Ist dieser Vorgang vielleicht schon zum Abschluß gekommen? Wenn ja, würde das auch bedeuten, daß ich bei fehlenden Spekulationsgewinnen meine Verluste mit meinem Nettojahreseinkommen verrechnen kann?
Kann mir hierzu jemand kompetent Auskunft geben? Ich wäre für Infos sehr dankbar.
Merci:kiss:
 
aus der Diskussion: Spekuverluste mit anderen Einkunftsarten verrechenbar ???
Autor (Datum des Eintrages): Cash13  (13.10.06 19:27:13)
Beitrag: 1 von 6 (ID:24608197)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE