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[posting]24597141[/posting]#56 von crude_facts 11.10.06 17:07:09 Beitrag Nr.: 24.562.586

Na denn weiter im Text:

Zu #30, Umsatzerlöse:

Warum soll der Umsatz denn keine Rolle spielen, wenn man ihn innerhalb weniger Monate in einem IFRS-Konzern-Zwischenabschluss gleich mit fast neun Nullen vor dem Komma ausweist?

Erträge im Zusammenhang mit eigenen Kapitalanlagen sind grundsätzlich nicht unter den Umsatzerlösen, sondern je nach Art unter den sonstigen betrieblichen Erträgen, Beteiligungserträgen, Erträgen aus Wertpapieren etc., Zinserträgen oder aus Ergebnisabführungsverträgen zu erfassen, wenn sie denn zusätzlich für eigene Rechnung erfolgen würden. Unter den Umsatzerlösen sind immer dann Erträge zu erfassen, wenn Leistungen Dritten in Rechnung gestellt werden, also z.B. für gegenüber Dritten erbrachte Dienstleistungen, beispielsweise in Form von (erfolgs(un)abhängigen) Provisionen etc.

Sonst könnte man ja die eigenen (bescheidenen) liquiden Mittel wirklich mit einem Trading-Roboter mehrmals am Tag durch die Bücher jagen, quasi in Anlehnung an die Cambridge-Gleichung, dass man bei konstanter Geldmenge höchstens dessen Umlaufgeschwindigkeit erhöhen kann. Wie würden dann die und die GuV der Deutschen Bank aussehen?

Nein, hier werden Umsatzerlöse fast in Mrd-€-Höhe und fast gleich hohe Materialaufwendungen, also für eigene Rechnung gegenüber Dritten ausgewiesen, auch nicht Inter-Company, weil diese im Konzern wegkonsolidiert würden. Und diese Umsätze werden in Rekordzeit von einem frisch in eine Vorratsgesellschaft eingelegten Unternehmen erzielt und finanziert, dessen Ertragswert inklusive ewiger Rente gerade mal rd. € 2,5 Mio. ausmacht und dessen Buchwert des EK gerade mal etwas mehr als eine halbe Mio. € beträgt, also für Finanzierungszwecke noch nicht einmal ein Promille des Umsatzes. Heraus kommt ein Ergebnis im 1/10-Promille-Bereich. Dieses Unternehmen verfügt ferner laut Börsenbrief nicht über eine Handelslizenz für fremdes Kapital.

Also: Welche Leistung war fast eine Mrd. € wert und welche Leistung wurde mit fast der gleichen Mrd. € innerhalb weniger Monate wieder vergütet? War es ein Differenz- oder Optionsgeschäft unter family & friends oder ein Re-Invoicing? Wie gesagt, nicht die Differenz in Form einer Provision ist die ausgewiesene Vergütung bzw. der Umsatz, etwa wie bei einem Immobilienmakler, nein das ganze Geschäft läuft durch die Bücher, auf eigene Rechnung und auf eigenes Finanzierungsrisiko...

Und zu all dem gibt es weder im IFRS-Konzern-Zwischenabschluss noch in dem vom pinken Panther als so neutral und informativ beschriebenen Börsenbrief noch sonstwo irgendeine Auskunft. Statt dessen der Verweis auf eine unglückliche Außendarstellung. Und - wie hier in den Threads gepostet wurde - die Beteiligung an diversen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen HV-Beschlüsse als "lästiger" Aktionär.

Also: Womit haben wir es bei der Dubai Oasis Capital AG zu tun?


Anmerkung: Hier geht es um den Ausweis eines oder mehrerer Geschäfte dem Grunde und der Höhe nach unter den Umsatzerlösen, ohne die Quellen der Erlöse auch nur ansatzweise zu erläutern. Die Frage, ob und in wie weit von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht wurde, die GuV nach dem Umsatzkostenverfahren (cost of sales method) zu gliedern und den Umsatzerlösen die Herstellungskosten des Vertriebs gegenüber zu stellen, ist dafür ohne Belang. Ich empfehle hierzu die Lektüre u.a. von IAS 18.

Einmal davon abgesehen, entspricht die Gliederung der GuV eindeutig dem Gesamtkostenverfahren.

Sie entspricht ferner nicht der GuV-Struktur eines Finanzdienstleistungsunternehmens (z.B. Makler/Broker). Kein Finanzdienstleister weist die von ihm gehandelten Aktien/ Wertpapiere auf fremde Rechnung etc. als Umsatzerlöse und die Einstandswerte als Materialaufwand aus, sondern nur die daraus bzw. der zugrundeliegenden Dienstleistung erzielten Provisionen etc. Siehe hierzu auch explizit die Vorschriften in IAS 18. Sonst hätte beispielsweise die Comdirect Bank AG in einem einzigen Quartal (Q1/2006) statt € 46,6 Mio. an Provisionserträgen € 14,41 Mrd. an Wertpapierumsätzen in der GuV ausweisen müssen. Das wäre natürlich grober Unfug.

Mir ist momentan auch nur ein Unternehmen geläufig, das als reines Beteiligungsunternehmen (keine Software-Entwicklung, nicht mal als Feigenblatt) im Falle von Wertpapieren für Trading-Zwecke (held for trading) bzw. mit Verfügbarkeit zum Verkauf (available for sale, siehe auch Abgrenzung IAS 32 und IAS 39) die Erlöse aus einem Verkauf der Wertpapiere nicht in einer gesonderten Position im Finanzergebnis oder unter den sonst. betrieblichen Erträgen, sondern unter den Umsatzerlösen erfasst hat, dies aber unter deutlicher Kennzeichnung und mit Erläuterungen. Und dabei handelte es sich trotz deutlich höherer Eigenmittel um betragsmäßig viel kleinere Größenordnungen und ferner nicht um Positionen, die mehrmals täglich durch die Bücher gejagt wurden.

Nein, die Inkonsistenz in der Außendarstellung ist nicht zu übersehen. Auf der einen Seite Software-Entwicklung als DBA-Aktiv-Geschäft (ohne Umsatz?), auf der anderen Seite Mrd-€-Umsatz innerhalb weniger Monate ohne Erläuterung, möglicherweise als vielfach-Dreher pro Handelstag des eigenen geringen kurzfristigen Wertpapierbestands. Oder eben aus einer "besonderen" Transaktion. Wer kann das bei den Zahlen ohne Erläuterungen schon sagen?!

Also: Womit haben wir es bei der Dubai Oasis Capital AG zu tun?
 
aus der Diskussion: DUBAI OASIS CAPITAL - neu im
Autor (Datum des Eintrages): crude_facts  (14.10.06 03:53:08)
Beitrag: 1,634 von 1,908 (ID:24613508)
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