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[posting]24663358[/posting]Ineressant könnte die Sache werden, wenn das BVerG Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von ausufernden Nebenbeschäftigungen äußern würde. Dafür ließe sich in der Verfassung eher was finden. Z. B. heißt es in GG Art 38 (1): Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Verteter des ganzen Volkes, wenn sie nebenbei von Interessengruppen wesentlich mehr Geld bekommen als vom Steuerzahler? Sind sie dann noch für das ganze Volk da, nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen? Ob das die Verfassungrichter so streng sehen, wage ich zu bezweifeln, die sind ja auch über diese Schiene reingekommen.
 
aus der Diskussion: Politiker wollen Nebeneinkünfte nicht offenlegen
Autor (Datum des Eintrages): A.Hultzsch  (16.10.06 21:21:56)
Beitrag: 86 von 90 (ID:24667417)
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