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Das ist richtig:
Flugregelwechsel ist ein übliches Verfahren.
Nur:
Von IFR nach VFR kann ich nur oberhalb oder in der MRVA wechseln, also in einer Höhe, die 500 ft oberhalb der Untergrenze des kontrollierten Luftraums liegt, und das ist - wie hier schon mehrmals ausgeführt - meist 3.000 ft über Grund (1.000 m über Grund).
Das bedeutet schlicht:

1. Entweder fliegt Cargolifter ein IFR-Anflugverfahren an einem nahegelegenen Flugplatz, um unter die Wolken zu kommen.
Dann passiert das, was hier schon vor 3 Wochen höhnisch als Unsinn kommentiert wurde:
Ist das Ziel z.B. der Hamburger Hafen, müsste Cargolifter Hamburg anfliegen und würde dann dort den Flugbetrieb etwa eine halbe Stunde oder länger lahmlegen.

2. Cargolifter wartet irgendwo (Frage: wo und wie, wie schützt er sich dann beim Warten gegen Sturm, Regen, Schnee, etc., und das alles nach Instrumentenflugregeln???)auf besseres Wetter.
Das kann dauern, wie wir just sehen: Bei uns herrscht seit einer Woche Nebel.
 
aus der Diskussion: Der sachlich geführte Cargolifter-Machbarkeitsthread
Autor (Datum des Eintrages): AEST  (04.12.00 12:21:19)
Beitrag: 95 von 464 (ID:2466884)
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