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@ifps
@aest
ob nun bei föhn in alpennähe geflogen werden kann oder nicht ist nicht entscheidend, wichtig war nur der umstand, dass sowohl am belade- un entladepunkt sichtflugwetter herrscht.genau das ist die voraussetzung für das von mir dargestellte szenario eines imaginären fluges des cl
es ging hauptsächlich um die möglichkeit des wechsel von vfr zu ifr und umgekehrt. es ist deshalb so sehr wichtig, dass das luftschiff eine ifr zulassung erhält, um eben nicht nur von vmc abhängig zu sein.
Dahingestellt sei auch, dass der cl nicht bei dunkelheit beladen werden kann. tatsache ist, dass auch nachts vfr flüge zulässig sind.im gegensatz zu mir wißt ihr augenscheinlich schon, bis zu welcher windgeschwindigkeit am boden die beladevorgänge durchgeführt werden können.
dieser dann reale wert muss logischerweise bei der flugplanung, wozu die meteorologische beratung gehört selbstverständlich berücksichtigt werden, aber es geht doch um das prinzipielle, was man anhand eines imaginären
beispiels besprechen kann.
 
aus der Diskussion: Der sachlich geführte Cargolifter-Machbarkeitsthread
Autor (Datum des Eintrages): heliman  (04.12.00 21:59:00)
Beitrag: 103 von 464 (ID:2471316)
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