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VORGEHENSWEISE :

1. Habe komplette Stückzahl MINUS EINER AKTIE auf Treuhandkonto überwiesen (Minus EINER AKTIE, um weiterhin Anrechte an M.Tech zu halten !!!)

2. Annahmeerklärung ausgefüllt aber folgende ÄNDERUNGEN AM VORDRUCK vorgenommen:
DURCHGESTRICHEN: nehme das Umtauschangebot der MultiMedia Technologies AG unwiderruflich an
ERGÄNZT DURCH : NUR UNTER VORBEHALT !

DURCHGESTRICHEN: Die von mir unterzeichnete Loch-up-Erklärung füge ich dieser Annahmeerklärung bei. Sollte die Deutsche Börse AG oder die Emissionsbank bzw. das Bankenkonsortium auf eine Verlängerung der Lock-up-Frist bestehen, so verpflichte ich mich hiermit, eine solche Erklärung ebenfalls zu unterschreiben.
ERGÄNZT DURCH : nix

3. Verpflichtungserklärung zum Veräußerungsverbot:
in den Mülleimer.

Mit dieser Vorgehensweise bin ich erst einmal aus dem Schneider und wenn viele mitmachen, haben die ALTGESELLSCHAFTER UND DEREN JURISTEN GROßE PROBLEME !!!!

Gruß
AKTOBIS
 
aus der Diskussion: M.Technologies II - Verkaufsprospekt jetzt abrufbar -
Autor (Datum des Eintrages): Aktobis  (06.12.00 10:10:07)
Beitrag: 130 von 138 (ID:2480544)
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