VORGEHENSWEISE : 1. Habe komplette Stückzahl MINUS EINER AKTIE auf Treuhandkonto überwiesen (Minus EINER AKTIE, um weiterhin Anrechte an M.Tech zu halten !!!) 2. Annahmeerklärung ausgefüllt aber folgende ÄNDERUNGEN AM VORDRUCK vorgenommen: DURCHGESTRICHEN: nehme das Umtauschangebot der MultiMedia Technologies AG unwiderruflich an ERGÄNZT DURCH : NUR UNTER VORBEHALT ! DURCHGESTRICHEN: Die von mir unterzeichnete Loch-up-Erklärung füge ich dieser Annahmeerklärung bei. Sollte die Deutsche Börse AG oder die Emissionsbank bzw. das Bankenkonsortium auf eine Verlängerung der Lock-up-Frist bestehen, so verpflichte ich mich hiermit, eine solche Erklärung ebenfalls zu unterschreiben. ERGÄNZT DURCH : nix 3. Verpflichtungserklärung zum Veräußerungsverbot: in den Mülleimer. Mit dieser Vorgehensweise bin ich erst einmal aus dem Schneider und wenn viele mitmachen, haben die ALTGESELLSCHAFTER UND DEREN JURISTEN GROßE PROBLEME !!!! Gruß AKTOBIS |
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aus der Diskussion: | M.Technologies II - Verkaufsprospekt jetzt abrufbar - |
Autor (Datum des Eintrages): | Aktobis (06.12.00 10:10:07) |
Beitrag: | 130 von 138 (ID:2480544) |
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