Fluxx wird bestätigt Die privaten Lottovermittler dürfen nach Angaben von Fluxx bis auf weiteres auf dem staatlich dominierten Markt tätig sein. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf habe eine Beschwerde des Deutschen Lotto- und Totoblocks gegen den Sofortvollzug einer Kartellamtsentscheidung zur Marktöffnung zurückgewiesen, teilte der Lotto-Anbieter am Montagabend mit. Die staatlichen Lottogesellschaften seien dem OLG zufolge ab sofort wieder dazu verpflichtet, Spielscheine aus dem Stationärbetrieb von Fluxx entgegenzunehmen, teilte das Unternehmen aus Altenholz bei Kiel mit. Ob es dauerhaft dabei bleibt, muss allerdings in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden. guten morgen na das hört sich doch vorerst mal gut an gruß |
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aus der Diskussion: | FLUXX - Aktie des Jahres 2006 |
Autor (Datum des Eintrages): | -nicnac- (24.10.06 09:17:10) |
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