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@Dago. Das ist das bisher konkreteste.

Nach meiner Anfrage beim Kartellamt gehe ich davon aus, daß die dem auf der HV vorgestellten Modell nicht im Grundsatz widersprechen werden.

Dabei ist deutlich geworden, daß das Kartellamt selbstverständlich nur für die Einhaltung der kartellrechtlichen Bestimmungen zuständig ist.

Sollten anderweitige Rechte verletzt werden, z.B. der Aktionäre, dann wären die Gerichte anzurufen.
So etwa der Tenor des Schreibens.

Das Kartellamt jedenfalls macht seine Zustimmung nicht von der Zustimmung der Aktionäre abhängig.

Also Klage? Kann dauern.

Oder großzügige Abfindung? Kein Geld zum rauswerfen da.

So what?

serano, der die Botschaft wohl hört, allein ihm fehlt der Glaube.
 
aus der Diskussion: Effecten-Spiegel (20) Entscheidung am 13.12.?
Autor (Datum des Eintrages): serano  (08.12.00 17:06:51)
Beitrag: 7 von 52 (ID:2497147)
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