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[posting]25131005[/posting]ich glaube, Du kannst beim Handelsregistergericht in Düsseldorf ein Zwangsgeld gegen den Vorstand erwirken, sofern er nicht die HV ordnungsgemäß abhält und/oder keine Geschäftsberichte abliefert. Die Strafe wirkt dann direkt gegen den Vorstand und nicht gegen die Gesellschaft. Müßte so im Bereich von 5000 Euro liegen.
 
aus der Diskussion: BioNet - NCP Aktienkauf
Autor (Datum des Eintrages): Art Bechstein  (04.11.06 19:27:33)
Beitrag: 84 von 143 (ID:25132667)
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