Schnarchnasen ..... Jetzt hab ich sogar schon die richtige Faxnr und das vorformulierte Schreiben angegeben - und dann überlegen und kritisieren einige doch noch länger herum ...... Also: Ab 2.500 (bis 25.000) Euro Zwangsgeld gibt es im ersten Schritt. Nach 6 Wochen müssen die gezahlt werden. Dann muss das Handeslregister wieder mit Fristsetzung und erneuter - höherer -Strafgeldandrohung reagieren. Undsoweiterundsofort ..... Eigentlich ein tolle Regelung - nur 1) Die werden nur aktiv, wenn ein Aktionär dies fordert. 2) Das Geld kassiert der Staat - nicht der Aktionär ..... PS Art: Die HRB stimmte noch. Wie die AG mittlerweile heisst, ist den Handelsregistern egal. |
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aus der Diskussion: | BioNet - NCP Aktienkauf |
Autor (Datum des Eintrages): | Merrill (06.11.06 18:37:51) |
Beitrag: | 89 von 143 (ID:25180022) |
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