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Schnarchnasen .....

Jetzt hab ich sogar schon die richtige Faxnr und das vorformulierte Schreiben
angegeben - und dann überlegen und kritisieren einige doch noch länger herum ......


Also:
Ab 2.500 (bis 25.000) Euro Zwangsgeld gibt es im ersten Schritt.
Nach 6 Wochen müssen die gezahlt werden.
Dann muss das Handeslregister wieder mit Fristsetzung und erneuter - höherer -Strafgeldandrohung reagieren.
Undsoweiterundsofort .....


Eigentlich ein tolle Regelung - nur
1) Die werden nur aktiv, wenn ein Aktionär dies fordert.
2) Das Geld kassiert der Staat - nicht der Aktionär .....


PS Art: Die HRB stimmte noch. Wie die AG mittlerweile heisst, ist den Handelsregistern egal.
 
aus der Diskussion: BioNet - NCP Aktienkauf
Autor (Datum des Eintrages): Merrill  (06.11.06 18:37:51)
Beitrag: 89 von 143 (ID:25180022)
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