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@KleinerFeigling - Gute Nachrichten:

Das Bayerische Sozialgerichtes hat gestern (19.12.00) im Rechtsstreit zwischen dem Freistaat Bayern und einer türkischen Staatsbürgerin, die vom DGB Rechtschutz erhielt, zugunsten der türkischen Klägerin entschieden.
Das Gericht konnte keinen grundsätzlichen Unterschied im Zweck des Landeserziehungsgeldes und dem des Bundeserziehungsgeldes erkennen. Damit ist unstrittig, daß es sich beim Landeserziehungsgeld um eine "Familienleistung" im Sinne des Art.4 des Assozia-tionsratsbeschlusses N3.3/80 EWG-Türkei handelt . Türkische Staatsbürger dürfen deshalb in Bayern nicht mehr vom Bezug des Landeserziehungsgeldes ausgeschlossen werden.

Türkische Staatsbürger/innen hatten schon zu Beginn der 90-iger Jahre gegen den Freistaat geklagt, weil sie vom Bezug des Bayerischen Landeserziehungsgeld ausgeschlossen worden waren. Die Verfahren wurden seinerzeit ausgesetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in einem ähnlich gelagerten Fall abzuwarten. Nachdem diese Entscheidung des EuGH im Mai letzten Jahres getroffen wurde, nahm der DGB die ausgesetzten Fälle wieder auf. Das Bayerische Sozialgericht folgte der Argumentationslinie des EuGH und des DGB, ließ jeoch eine Revision zu.

M.f.G.
Germeringer
Quelle: http://www.dgb-bayern.de
 
aus der Diskussion: Kein Landeserziehungsgeld in Bayern für Ausländer
Autor (Datum des Eintrages): Germeringer  (20.12.00 10:51:24)
Beitrag: 17 von 19 (ID:2562718)
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