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Bundesverwaltungsgericht
Muslim darf schächten
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Schächten von Tieren genehmigt. Mit Verweis auf die Religionsfreiheit ließ der dritte Senat am Donnerstag in einer Grundsatzentscheidung das Schlachten ohne Betäubung zu.

Leipzig - Der hessische Lahn-Dill-Kreis müsse dem muslimischen Metzger Rüstem Altinküpe eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten erteilen, damit dieser seine Kunden "entsprechend ihrer Glaubensüberzeugung" mit Fleisch beliefern könne. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht als höchste Instanz.

Dass der Tierschutz als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen wurde, stehe dem nicht entgegen, so die Richter. Das Tierschutzgesetz sehe die Ausnahme eigens vor.

Mit dem Urteil hat sich der sunnitische Metzger aus dem mittelhessischen Aßlar nach jahrelangem Rechtsstreit gegen den Landkreis durchgesetzt. Es ist das erste höchstrichterliche Urteil, seit Deutschland den Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen hat. Die Richter verwiesen aber auf die strengen Auflagen, die das Tierschutzgesetz für Ausnahmen verlange.

Bis 1995 hatte der türkische Metzger, der seit 25 Jahren in Deutschland lebt, Genehmigungen zum Schächten erhalten. Dann erneuerte der Kreis die Erlaubnis nicht. Altinküpe ging bis zum Bundesverfassungsgericht, das den Fall ans Verwaltungsgericht zurückverwies. Es verurteilte den Kreis, die Genehmigung zu erteilen, wogegen wiederum der Landkreis Revision einlegte. Er berief sich dabei auf das mittlerweile in das Grundgesetz aufgenommene Staatsziel des Tierschutzes. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte die Revision nun ab (Az.: BVerwG 3 C 30.05). dpa/fr

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Hintergrund

Unreines Blut

Regeln für das Schächten



Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Schächten ist ein langer Streit vorausgegangen. Die Leipziger Richter mussten die Belange der Religionsfreiheit und des Tierschutzes gegeneinander abwägen. Dabei hat sich ein türkischer Metzger nun durchgesetzt. Er beruft sich auf religiösen Vorschriften. Diese verbieten den Genuss von Blut, das als unrein gilt. Auch das Judentum kennt solche Regeln.

Mit einer speziellen Art des Schlachtens, dem Schächten, soll das vollständige Ausbluten des Schlachttiers gesichert werden. Dem unbetäubten Tier werden mit möglichst einem einzigen Schnitt Halsschlagader und Luftröhre bis zur Wirbelsäule durchtrennt, so dass sich ein Blutschwall auf den Boden ergießt. Der muslimische Schächter dreht das Tier in Richtung Mekka und ruft Allah an, bevor er das Messer ansetzt. Einzelne islamische Glaubensrichtungen und Geistliche halten die vorherige Betäubung durch Elektroschock auch für zulässig, womit es sich juristisch um normales Schlachten handelt.

Deutsche Tierschützer nennen das Schächten Tierquälerei. Das Tierschutzgesetz verbietet das Schlachten von Wirbeltieren ohne vorherige Betäubung. Seit Juli 2002 ist der Tierschutz außerdem im Grundgesetz verankert. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht im Januar 2002 das jahrelange Schächt-Verbot für muslimische Metzger aufgehoben. Seither dürfen diesen wie bereits schon jüdischen Metzgern Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Zugleich knüpfte es das Ritual an strenge Auflagen. So darf das Schächten beispielsweise vom Veterinäramt überwacht werden.

In dem speziellen Fall hatte der Lahn-Dill-Kreises dem Metzger seit 1995 eine Ausnahmegenehmigung für das Schlachten ohne Betäubung verweigert. Dieser hatte aber eine vorläufige Ausnahmegenehmigung. Er argumentierte, seine Kundschaft esse nur geschächtetes Fleisch. Mit einem Schächt-Verbot würde seine wirtschaftliche Existenz bedroht. Tierschützer hatten den religiösen Bezug seines Handelns angezweifelt. ap/fr
 
aus der Diskussion: Neues aus Multikultistan
Autor (Datum des Eintrages): redbulll  (23.11.06 23:55:34)
Beitrag: 82 von 13,738 (ID:25639075)
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