Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]25655792[/posting]Ehrenmord» im Tessin: Angeklagter voll zurechnungsfähig

Bellinzona. AP/baz. Der wegen eines «Ehrenmordes» an seiner Ehefrau angeklagte Pakistaner kann nicht auf mildernde Umstände hoffen. Ein Gutachten des Gerichtspsychiaters bescheinigte dem 24-Jährigen volle Zurechnungsfähigkeit. Das Urteil wird am Mittwoch kommender Woche erwartet.

Am zweiten Prozesstag gegen den Pakistaner vor dem Geschworenengericht in Bellinzona attestierte der Gerichtspsychiater dem Angeklagten volle Zurechnungsfähigkeit. Er habe nach der Tat keine Anzeichen von Stress gezeigt, sagte der Experte am Dienstag vor dem Richter. Der Täter soll keine mildernden Umstände erhalten, da es sich weder um eine Kurzschlusshandlung noch um eine Tat im Affekt gehandelt habe.

Aggression der Frau vorgetäuscht

Der Staatsanwalt wirft dem Pakistaner einen skrupellosen «Ehrenmord» vor. Gemäss Anklageschrift erschlug er seine vier Jahre jüngere Ehefrau im vergangenen Juli mit einem Hammer. Bevor der Täter die Nachbarn alarmierte, habe er sich selber mehrere oberflächliche Schnittwunden zugeführt, um eine Aggression der Frau vorzutäuschen, die eine Notwehr gerechtfertigt hätte. Die junge Frau starb kurz nach der Einlieferung ins Spital an ihren schweren Hirnverletzungen.

Er habe sich und seiner Familie mit dem Mord die angebliche Schande einer unwürdigen Ehefrau ersparen wollen, urteilt die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift. Die beiden Cousins waren erst vier Monate vor der Tat eine von den Eltern arrangierte Ehe eingegangen. Der Ehemann war kurz vor der Heirat aus Pakistan in die Schweiz eingereist. Die junge Frau lebte seit ihrem dritten Lebensjahr im Tessin. Sie wurde muslimisch erzogen, war aber gut integriert: So verweigerte sie den Schleier und trug Hosen. Auch nach der Heirat wollte sie berufstätig bleiben.

Schuld auf den Vater geschoben

Als ihr der Ehemann dies verbieten wollte, antwortete die junge Frau, sie werde sich scheiden lassen. Der Angeklagte hatte am Montag noch ausgesagt, dass er seiner Frau gestattet habe, weiterhin zu arbeiten und Hosen zu tragen. Er hätte auch die Scheidung zugelassen, falls sie insistiert hätte, doch sein Vater in Pakistan habe ihm das strikte verboten.

Die Verteidigung des Pakistaners plädiert auf ein passionales Delikt und schiebt die Ursache auf die traditionelle islamische Kultur des Angeklagten.

http://www.baz.ch/news/index.cfm?keyID=6BF9B4A6-7C45-4B8B-AA…
 
aus der Diskussion: Neues aus Multikultistan
Autor (Datum des Eintrages): redbulll  (24.11.06 23:34:33)
Beitrag: 85 von 13,738 (ID:25679964)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE