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[posting]25681834[/posting]URTEIL / VERFASSUNGSSCHUTZ DARF BESTIMMTE BEHAUPTUNGEN NICHT VERBREITEN

Milli Görüs erringt Erfolg

Verwaltungsgerichtshof erhielt keinen Einblick in Akten

Der Verfassungsschutz im Land darf bestimmte Behauptungen über die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs nicht mehr verbreiten. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden. Daher müssen drei Passagen im Verfassungsschutzbericht 2001 unkenntlich gemacht werden.

Die als extremistisch eingestufte Islamische Gemeinschaft Milli Görüs hat im Streit mit dem Land Baden-Württemberg einen Erfolg errungen: Im Verfassungsschutzbericht 2001 müssen bestimmte Passagen über den Verein unkenntlich gemacht werden - etwa zu seiner angeblichen Gewaltbereitschaft und politischen Zielsetzung. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim konnte keine Seite belegen, ob die im Verfassungsschutz angeführten Äußerungen gefallen sind oder nicht, heißt es in einem gestern veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 1 S 2321/05).

So darf nicht mehr behauptet werden, ein Funktionär habe gesagt, wenn man drei Millionen Erwachsene für Milli Görüs gewinnen könne, sei es kein Problem, eine Partei zu gründen und ins Parlament in Berlin einzuziehen; in Europa sei Wissen und Bildung Macht, aber man könne auch anders kämpfen, sollte man nichts erreichen. Untersagt wurde auch die Behauptung, bei einer Veranstaltung seien Sprechchöre skandiert worden wie "Hodscha, wenn du sagst, wir sollen kämpfen, dann kämpfen wir. Wenn du sagst, wir sollen töten, dann töten wir!".

Innenminister Heribert Rech (CDU) kündigte an, der Verfassungsschutz werde Milli Görüs auch künftig beobachten, "weil wir bei dieser Organisation weiterhin verfassungsfeindliche Bestrebungen erkennen". Der Verein steht seit 1985 unter Beobachtung. Das Land will nun prüfen, ob es gegen das Urteil Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegt. Die umstrittene Gemeinschaft soll bundesweit rund 26 500 Mitglieder haben, größtenteils türkische Muslime.

Aussageverbot für V-Leute

Die im Verfassungsschutzbericht zitierten Aussagen sollten bei zwei Veranstaltungen der Islamischen Gemeinschaft in Ulm und Neu-Ulm gefallen sein. Diese Behauptungen stützen sich auf die Berichte von V-Leuten des bayerischen Verfassungsschutzes. Aus Gründen der Geheimhaltung konnte der VGH jedoch weder die entsprechenden Akten des Bayerischen Landesamtes verwerten noch die eingesetzten V-Leute vernehmen.

Die ersatzweise befragten Mitarbeiter des Landesamtes hätten nur allgemein über die Arbeitsweise der Behörde Auskunft geben können, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs - aber nicht darüber, wie verlässlich die Angaben der V-Leute oder deren Türkischkenntnisse seien. Andererseits habe Milli Görüs das Gericht ebenfalls nicht davon überzeugen können, dass die umstrittenen Behauptungen unwahr seien. Auch in Bayern hatte Milli Görüs im Streit um den Verfassungsschutzbericht 2001 einen Teilerfolg errungen.

Dagegen darf der baden-württembergische Verfassungsschutz nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart unter anderem weiterhin verbreiten, dass Milli Görüs nach den Terror-Anschlägen vom 11. September 2001 sein Internet-Angebot von belastenden Seiten und Links bereinigt hat.

Nach Ansicht des Gießener Islamwissenschaftlers Henner Kirchner könnte die Islamische Gemeinschaft bei der Integration von Muslimen helfen. "Eine Gesprächsverweigerung führt nur in eine Sackgasse", sagte Kirchner. "Den Ansatz, Milli Görüs indirekt an Konferenzen zur Integration von Muslimen zu beteiligen, halte ich für sinnvoll." Die Basis des Vereins "ist mehrheitlich hier in der Bundesrepublik angekommen und sieht hier ihre Zukunft".
VON LSW /EPD

http://www.bietigheimerzeitung.de/html/news/artikel_suedwest…
 
aus der Diskussion: Neues aus Multikultistan
Autor (Datum des Eintrages): redbulll  (25.11.06 23:45:08)
Beitrag: 87 von 13,738 (ID:25707699)
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