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Bei Tübingen bei Stuttgart gibts einen RA, der sich mit solchen Fällen beschäftigt.
Insbesondere bei fehlender Termingeschäftsfähigkeit oder fehlender ordnungsgemäßen
Belehrungen insb. Verletzung der Beratungspflichten läßt sich vielleicht noch
auf dem Rechtsweg was machen.

Solltest du allerdings direkt bei einem Direktbroker gehandelt haben (Pech!). Hier
gibts nämtlich meistens nix zu holen, weil die Ihre Pflichten durchaus ordnungsgemäß
erfüllen.

Ansonsten würde ich an deiner Stelle nochmal Geld auftreiben und dann versuchen nicht
nochmal dieselben Fehler zu machen. Nächstes Jahr sollte es wieder besser sein.

:) Sunlikes
 
aus der Diskussion: von +200.000 DM auf -12000 DM in nur 358 Tagen. Erbete Hilfe!
Autor (Datum des Eintrages): Sunlikes  (22.12.00 15:05:50)
Beitrag: 5 von 33 (ID:2578587)
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