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von der geschichte her ist es so, daß nach 2 tagen die dinger bezahlt sein müssen. wenn du am tag der hauptversammlung kaufst, sind das äpfel und keine birnen! das heißt, du wirst eingetragen ins große buch und bist dividendenberechtigt.
steuerlich sieht es so aus, du hast noch nicht bezahlt und du darfst darüber noch nicht verfügen. also gilt der zahltag nach n-tv und reuter-wille und der berliner oberfinanzdirektion!
darüber hinaus kann ich mich entsinnen, daß d e r busch immer von neuer rechnung sprach. der is zwar sabbelig, aber noch nicht so dabbelig, daß er dies durcheinander brächte.

im übrigen ist dies die übliche benachteiligung der kleinkunden und kleinaktionäre (unter 1 m 46). wenn die heute kaufen, dann geht s auf die alte rechnung.

ich halt´s mit der knef: für mich soll´s rote rosen regnen
aber laß dir deinen appetit nicht verderben.
 
aus der Diskussion: Charttechnische Analyse DAX (Update vom 23.12.)
Autor (Datum des Eintrages): tradermatrix  (28.12.00 20:08:32)
Beitrag: 51 von 105 (ID:2597974)
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