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@ ameno:

Grundsätzlich gilt das neue Halbeinkünfteverfahren ab dem Kalenderjahr 2001.

Aufgrund bestimmter Körperschaftsteuer-Vorschriften kommt das Halbeinkünfteverfahren für offene Gewinnausschüttungen und Veräusserungen von Anteilsscheinen an Kapitalgesellschaften jedoch erst ab dem Kj 2002 zum Tragen.

(Das gilt nur für Gesellschaften, deren Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr, also 31.12., identisch ist)

Aufgrund (so wie fast immer!!) nicht eindeutiger gesetzlicher Formulierung, gilt das oben beschriebene nur für inländische Kapitalgesellschaften, also nicht für die ausländischen.

Konsequenz: Wie von Dir erkannt, Dividenden und Veräusserungsgewinne aus/ an ausländischen Kapitalgesellschaften führen bereits im Kj 2001 zum Ansatz des Halbeinkünfteverfahrens.

Meine unten genannten Schilderungen bezogen sich jedoch auf Veräusserungsgeschäfte mit Optionsscheinen. Hier handelt es sich nicht um Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sondern um gehandelte Rechte

Dies fallen nicht unter die Vorschriften des deutschen Körperschaftsteuergesetzes (so wie die ausländischen Kapitalgesellschaften auch nicht unter das dt. KStG fallen)

Daher ist (m.E.) das Halbeinkünfteverfahren aus Speku-gewinnen (und verlusten) bereits für natürliche Personen ab dem Kj 2001 anwendbar.

Grüsse

mastho
 
aus der Diskussion: Charttechnische Analyse DAX (Update vom 23.12.)
Autor (Datum des Eintrages): mastho  (29.12.00 10:53:37)
Beitrag: 66 von 105 (ID:2600147)
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