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@ngick

Die Körperschaftsteuer kannst Du Dir im Rahmen der ESt-Erklärung anrechnen lassen. Damit erhöht sich Dein Erstattungsanspruch bzw. reduziert sich Dein Nachzahlungsbetrag. Offensichtlich hast Du bei Deiner Bank keinen Freistellungsantrag gestellt, sonst hätte diese Dir die KSt mit der Nettodividende ausgezahlt. In diesem Fall solltest Du die Anlage KAP ausfüllen und für 2001 bei Deiner Bank ein Freistellungsauftrag ausfüllen. Die Dividendenbescheinigungen muß Du Deiner Steuererklärung zwecks Nachweis im Orginal beilegen.Da Du in Vorjahren quasi auf einen Teil Deines Erstattungsanspruchs aufgrund der Nichtangabe Deiner Dividendeneinkünfte und der darin enthaltenen KSt verzichtest hast, kann das Finanzamt dies nicht zu Deinen Ungunsten auslegen. Eine Steuerhinterziehung liegt nur dann vor, wenn fahrlässig oder vorsatzlich Steuern verkürzt hast, dies ist aber bei Dir nicht der Fall, da Deine Kapitaleinkünfte unter 12200,- lagen.
Gruß orator
 
aus der Diskussion: Steuer! Hilfe!!!!
Autor (Datum des Eintrages): orator  (29.12.00 14:24:57)
Beitrag: 6 von 12 (ID:2601610)
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