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§ 826 BGB

Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.


 
aus der Diskussion: WCM - Eine Satire
Autor (Datum des Eintrages): primaabzocker  (08.12.06 11:14:34)
Beitrag: 3,503 von 3,976 (ID:26018266)
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