Die Höhe der vergüteten Körperschaftssteuer bei der Dividendenzahlung sollte in der Anlage KSO ( neu: Anlage KAP ) immer angegeben werden, auch wenn der Freibetrag (3.100/6.200) nicht ausgeschöpft wird. Diese Körperschaftssteuer führt aus schwer erklärlichen Gründen nämlich zu einer Kürzung der Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag! Also Du bezahlst 5,5 % der vergüteten Körperschaftssteuer weniger an Solidaritätszuschlag. Dem Finanzamt keine Mark schenken! |
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aus der Diskussion: | Steuer! Hilfe!!!! |
Autor (Datum des Eintrages): | Trostam29.11.00 (01.01.01 19:32:22) |
Beitrag: | 10 von 12 (ID:2610023) |
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