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Die Höhe der vergüteten Körperschaftssteuer bei der
Dividendenzahlung sollte in der Anlage KSO ( neu: Anlage KAP )
immer angegeben werden, auch wenn der Freibetrag (3.100/6.200)
nicht ausgeschöpft wird.
Diese Körperschaftssteuer führt aus schwer erklärlichen
Gründen nämlich zu einer Kürzung der Einkommensteuer als
Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag!
Also Du bezahlst 5,5 % der vergüteten Körperschaftssteuer
weniger an Solidaritätszuschlag.
Dem Finanzamt keine Mark schenken!
 
aus der Diskussion: Steuer! Hilfe!!!!
Autor (Datum des Eintrages): Trostam29.11.00  (01.01.01 19:32:22)
Beitrag: 10 von 12 (ID:2610023)
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