Hallo ngick! Ich hatte versucht, Dir über wallstreet:online eine Mitteilung zu senden. Wenn Du Dich einloggst, kannst Du ja immer sehen welche Freunde online sind, bzw. ob neue Mitteilungen gekommen sind. Kann man diese Mitteilungen nur an Freunde verschicken? Egal. Ich wollte Dir nur mitteilen, was jetzt im vorherigen Beitrag steht. Die KöSt vermindert nämlich die BMG für den SolZ. Weiterhin wollte ich Dir sagen, daß die Anrechnung der Steuerbeträge und die Veranlagung zur ESt zwei Paar Schuhe sind. Auch wenn Dein Einkommensteuerbescheid für 1998 schon rechtskräftig ist, kannst Du trotzdem noch die An- rechnung der Steuerbeträge einfordern, wenn Du eine Original-Steuerbescheinigung beim Finanzamt vorlegst! Das Geld ist also noch nicht verloren. Es hilft Dir allerdings nur eine Steuerbescheinigung und das ist wörtlich zu nehmen. Eine Eträgnisaufstellung hilft Dir u. U. nicht weiter, obwohl die gleihen Zahlen drauf- stehen. Typisch deutsch! Versuche es auf jeden Fall! In Zukunft weißt Du es ja auch besser. Ciao, UHT |
|
aus der Diskussion: | Steuer! Hilfe!!!! |
Autor (Datum des Eintrages): | UHT (02.01.01 16:58:24) |
Beitrag: | 11 von 12 (ID:2613912) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |