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Hallo ngick!

Ich hatte versucht, Dir über wallstreet:online eine
Mitteilung zu senden. Wenn Du Dich einloggst, kannst
Du ja immer sehen welche Freunde online sind, bzw.
ob neue Mitteilungen gekommen sind.

Kann man diese Mitteilungen nur an Freunde verschicken?
Egal.

Ich wollte Dir nur mitteilen, was jetzt im vorherigen
Beitrag steht. Die KöSt vermindert nämlich die BMG für
den SolZ.

Weiterhin wollte ich Dir sagen, daß die Anrechnung der
Steuerbeträge und die Veranlagung zur ESt zwei Paar Schuhe
sind. Auch wenn Dein Einkommensteuerbescheid für 1998
schon rechtskräftig ist, kannst Du trotzdem noch die An-
rechnung der Steuerbeträge einfordern, wenn Du eine
Original-Steuerbescheinigung beim Finanzamt vorlegst!
Das Geld ist also noch nicht verloren.
Es hilft Dir allerdings nur eine Steuerbescheinigung und
das ist wörtlich zu nehmen. Eine Eträgnisaufstellung hilft
Dir u. U. nicht weiter, obwohl die gleihen Zahlen drauf-
stehen. Typisch deutsch!

Versuche es auf jeden Fall! In Zukunft weißt Du es ja
auch besser.

Ciao, UHT
 
aus der Diskussion: Steuer! Hilfe!!!!
Autor (Datum des Eintrages): UHT  (02.01.01 16:58:24)
Beitrag: 11 von 12 (ID:2613912)
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