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@younga:
Wenn Aktien verkauft werden, fällt das unter das HEV.

Kann ich Verluste aus dem VK einer Eigentumswohnung (innerhalb der 10jahresfrist) mit Gewinnen aus Wertpapiergeschäften verrechnen?

Ja, das geht. Allerdings mindern sich de Anschaffungskosten bei Immos um die Afa, erhähte AfA und Sonderabschreibung, soweit diese Abschreibungen bei der Ermittlung der Einkünfte aus V+V berücksichtigt wurden (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG).
 
aus der Diskussion: Leerverkauf & Steuer
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (23.12.06 20:37:01)
Beitrag: 5 von 7 (ID:26441133)
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