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[posting]26441133[/posting]@younga:
Die ETW muss vermietet sein, andernfalls -bei eigengenutzter ETW- werden steuerlich weder Verluste noch Gewinne berücksichtigt.
 
aus der Diskussion: Leerverkauf & Steuer
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (23.12.06 20:42:41)
Beitrag: 6 von 7 (ID:26441211)
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