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@Krawallmacher
Sorry, bleib bei meiner Meinung. Der Vertragsabschluß ist uninteressant. Entscheidend ist der Vertragsbeginn. BsP:
Vertragsabschluß 01.12.2000, Beginn 01.02.2001. In der Zeit vom 01.12.2000-01.02.2001 ist eine versicherungsfreie Zeit.
Wenn Du innerhalb dieser Zeit stirbst (egal ob Mord, Unfall oder Krankheit) ist das nicht versichert. Die 36 Monate beginnen ab dem Beginndatum (also 01.02.2001) zu zählen.
 
aus der Diskussion: NEUER MARKT - Lebensversicherungen warnen !
Autor (Datum des Eintrages): Tisc  (08.01.01 14:29:06)
Beitrag: 12 von 18 (ID:2652192)
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