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[posting]26660825[/posting]Das Amtsgericht Bad Hersfeld verweigert die Einsichtnahme in die Protokolle des Insolvenzanträge mit der Begründung, Aktionäre seien im Sinne des Insovenzrechtes Dritte. Eine Beschwerde beim Landgericht Fulda btrachte dann den Paragrafen zutage, auf den sich die Ablehnung bezog. Da steht aber, daß Akteneinsicht an Dritte bei berechtigtem Interesse gewährt werden kann. Der Richter Eimer verneint berechtigtes Interesse von Aktionären, deren Geld als erstes futsch ist, dann aber das Maul halten sollen. Das Pikante daran ist, daß die Akteneinsicht für die Insolvenz der AG beantragt war, der Richter Eimer aber immer von der GmbH, einer 100%-igen Tochter, spricht. Daher ist ist nicht zu erfahren, wer die Eidesstattliche Erklärunmg mit welchen Daten abgegeben hat. Können da Amtspflichten verletzt worden sein. Wer kenmnt sich da aus. Die AG hat zum Millenium alle Sachwerte an die GmbH übertragen, firmierte nur noch als Holding ohne operatives Geschäft. Wie kann eine solche Holding wegen Forderungsausfalls insolvent werden. Der letzte Vorstand war zu kurz im Amt. Die ganze Angelegenheit kann nur von dem Vorgänger eingestielt worden sein. Im Aufsichtsrat saß die Commerzbank.
 
aus der Diskussion: Ist BABCOCK-BSH nun am Ende ... ???
Autor (Datum des Eintrages): dewinsee  (08.01.07 19:38:14)
Beitrag: 26 von 412 (ID:26775190)
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