@all: Welche Vorgehensstrategie haltet Ihr für sinnvoll? A) mit der Gesellschaft sich einigen B) Klageweg, d.h. Einschaltung eines Anwaltes C) Ombudsmann Zu C) hierzu die Frage. Kann ich den Ombudsmann überhaupt noch einschalten? Es gibt bereits ein Berufungsverfahren - jedoch nicht für meinen Fall. Wenn, dann müßte ich selbst klagen!?! Hierzu wäre eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung hilfreich. Wer kann die Erfolgsaussichten über den Ombudsmann für das Versicherungswesen einschätzen? Wer hat Erfahrungen gemacht? Gruß Murdo |
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aus der Diskussion: | MLP mal echt billig - dank Riester |
Autor (Datum des Eintrages): | Murdo (09.01.07 12:29:11) |
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