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Baden-Württemberg will Bund auf Errichtung eines Endlagers im Schacht Konrad verklagen
Der Baden-Württembergische Wirtschaftsminister Walter Döring hat heute mitgeteilt, dass die Landesregierung beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Bundesregierung Klage zugunsten einer Endlagerregelung für radioaktive Abfälle im Eisenerzbergwerk Konrad bei Salzgitter erheben will. "Mit der Klage soll höchstrichterlich festgestellt werden, dass der Bund verpflichtet ist, alsbald den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für das Bundesendlager für radioaktive Abfälle im Eisenerzbergwerk Konrad bei Salzgitter zu bewirken", sagte Döring im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung.

Der Erlass dieses Planfeststellungsbeschlusses durch das zuständige niedersächsische Umweltministerium ist Voraussetzung für die Errichtung und Inbetriebnahme des vom Bund bereitzustellenden Endlagers für nicht-wärmentwickelnde radioaktive Abfälle. Das Planfeststellungsverfahren für dieses Vorhaben läuft seit nunmehr 18 Jahren. Das aufwendige Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren ist längst abgeschlossen. Selbst nach den Erklärungen des Bundesumweltministers müsse der Planfeststellungsbeschluss aus Rechtsgründen erlassen werden, so der Wirtschaftsminister. Die zuständige Planfeststellungsbehörde, bei der seit Sommer 1998 ein praktisch fertiger Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses vorliege, habe keinerlei Gesichtspunkte vortragen können, die einer positiven Entscheidung entgegenstehen. Döring: "Es kann nicht angehen, dass die Länder längst ihren Beitrag zur Lösung der Entsorgung radioaktiver Abfälle durch Bereitstellung von Zwischenlagern geleistet haben, der Bund sich aber hartnäckig weigert, seiner gesetzlichen Verpflichtung auf Bereitstellung von Endlagern für radioaktive Abfälle zu genügen."

Die Länder haben nach Auffassung des Wirtschaftsminister nach dem in § 9a des Atomgesetzes verankerten Konzept zur Lösung der Entsorgungsfrage einen Anspruch darauf, dass der schwach- und mittelaktive Abfall aus ihren Landessammelstellen in ein vom Bund zu errichtendes Endlager überführt wird. Wenn ein solches Endlager wie in Konrad positiv entscheidungsreif verfügbar sei und kein legitimes entgegenstehendes Bundesinteresse existiere, habe das Land einen Anspruch darauf, dass der Bund das Seine tut, um die schnellstmögliche Nutzung zu ermöglichen. Das bedeute einen Anspruch darauf, dass der Bund den Planfeststellungsbeschluss und seine sofortige Vollziehbarkeit erwirke.

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aus der Diskussion: RWE : Riss in Schweissnaht im Kühlkreislauf im AKW Biblis A
Autor (Datum des Eintrages): M-B-S  (16.01.01 19:41:21)
Beitrag: 117 von 162 (ID:2709640)
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