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nur zur Info, habe ich gerade von einem anderen Aktionär bekommen, stammt aus einem Brief an den Heiligen Josef:


Betreff: Infoveranstaltung in Erding und anstehende Hauptversammlung
Ihr Auftreten als President der Com4Net, Inc.

"Sehr geehrter Herr Elas,
ich bitte Sie, die von Ihnen einberufene Versammlung in der Stadthalle in Erding sowie die von Ihnen angekündigte Hauptversammlung in den USA abzusagen. Ferner bitte ich Sie, sich mit Herrn Witsch zu koordinieren und an der von Ihm organisierten Veranstaltung im Municon Airport Center teilzunehmen.

Zunächst einmal ist festzuhalten, daß bis heute noch keine schriftliche Einladung vorliegt.

Die formellen und inhaltlichen Mindestanforderungen an eine solche Einladung richten sich nach Artikel II Absatz 5 der Bylaws.

Danach muß eine schriftliche Einberufung erfolgen, in der Ort, Datum und Uhrzeit und im Falle einer außerordentlichen Versammlung auch der Zweck angegeben sein muß. Die Einladung muß mindestens 10 Tage vor der Versammlung übermittelt werden. Im Falle einer Zustellung per Luftpost aus den USA kommt es dabei auf den Poststempel in den USA an. Dem ist zu entnehmen, daß ansonsten die übliche Regelung gilt, daß es auf das Datum der Zustellung ankommt, bzw. wann die Zustellung normalerweise zu erwarten wäre (3 Tage nach Aufgabe).

Im Internet hat Herr Teplan bekannt gegeben, daß das auf der Com4Net Homepage veröffentlichte Schreiben am vergangenen Samstag aufgegeben worden sei. Dann hätte es spätestens heute bei den Empfängern sein müssen. Das ist bei keinem der mir bekannten Aktionäre der Fall.

Davon einmal abgesehen ist Ihnen bekannt, daß aufgrund der geographischen Distanz kaum ein Aktionär persönlich auf einer Hauptversammlung in den USA anwesend sein wird. Vielmehr wird - wie in der Vergangenheit bereits geschehen - eine Infoveranstaltung in Deutschland stattfinden. Im Nachgang zu dieser werden die Aktionäre bzw. deren Vertreter Vollmachten mit Weisungen ausstellen, die einem Treuhänder mitgegeben werden. Wenn die Einladung nicht in ausreichender Zeit vor dieser Infoveranstaltung den Aktionären zugeht, nehmen Sie ihnen die Chance, ihre rechtlich geschützten Interessen gebührend wahrzunehmen.

Die für die Einladung vorgeschriebenen bzw. notwendigen Fristen sind nicht eingehalten!

Ergänzend ist allerdings darauf hinzuweisen, daß der auf der Com4Net-Homepage veröffentlichte Brief den inhaltlichen Anforderungen an eine solche Einladung nicht genügt.

Zum einen ist der Ort der Veranstaltung nicht klar. Anfangs wird von einer Versammlung in Helena, Montana gesprochen, später von New York. Die Stadt der Hauptversammlung als solche ist unklar, der genaue Tagungsort wird - wie auch der Zeitpunkt der Versammlung - überhaupt nicht genannt!

Eine Tagesordnung wird den Aktionären nicht mitgeteilt. Sie nehmen den Aktionären dadurch die Chance sich entsprechend vorzubereiten bzw. ihren Vertretern bzw. dem Treuhänder geeignete Weisungen zu erteilen.

Es liegt somit mit Ihrem Schreiben keine den formellen und inhaltlichen Mindestanforderungen genügende Einladung zur Hauptversammlung vor! Wenn Sie tatsächlich eine Hauptversammlung in den USA (ob in Helena oder New York ist dabei egal) aufgrund Ihrer Einladung stattfinden lassen, sind deren Beschlüsse irrelevant. Beschlüsse dieser Versammlung sind ungültig!

Ich fordere Sie auf, solche Maßnahmen zu unterlassen, die den Aktionären der Com4Net, Inc. die Möglichkeit zur Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Rechte beeinträchtigen oder faktisch nehmen.

Ferner habe ich nach Prüfung der Satzung der Com4Net, Inc. festzustellen, daß Sie nicht President dieser Gesellschaft sind.

Ich darf aus Artikel IV Absatz 4 der englischen Originalfassung zitieren:

"SECTION 4. PRESIDENT. - The President shall be the chief executive officer of the corporation and shall have the general powers and duties of supervision and management usually vested in the office of President of a corporation. ..."

Ich möchte zunächst feststellen, daß die im Verkaufsprospekt vom 8.12.1998 enthaltene Übersetzung dieser sehr wichtigen Passage fehlerhaft ist.

In der englischen Fassung kommt ganz klar zum Ausdruck, daß die Ämter "President" und "chief executive officer" (CEO) bei der Com4Net, Inc. identisch sind und dementsprechend auch nur von einer Person bekleidet werden können.

Auf der Hauptversammlung am 10.12.1999 wurde Herr Alexander Witsch zum CEO der Com4Net, Inc. gewählt mit 95,0% Zustimmung (TOP 3). Dies war verbunden mit der Entlastung des bisherigen Board of Directors (TOP 2) mit 96,8% Zustimmung. Die Zahlen entnehme ich dem von Ihnen unterzeichneten Schreiben an uns Aktionäre vom 23.12.1999.

Dies kann nur bedeuten, daß Herr Witsch seit 10.12.1999 President der Com4Net, Inc. ist, und nicht Sie! Uns Aktionären wurde eine fehlerhaft übersetzte Fassung der Satzung der Com4Net, Inc. im Verkaufsprospekt bekannt gemacht, weshalb dieses Ergebnis der letzten stattgefundenen Wahl uns in seiner Konsequenz nicht bekannt war. Ich selber habe das englische Original dieser Passage (nicht der gesamten Satzung!) erst seit gestern vorliegen.

Wie auch immer Ihre Handlungen seit dem 10.12.1999 rechtlich zu würdigen sind, habe ich Sie im Interesse der Com4Net, Inc. aufzufordern, ab sofort alles zu unterlassen, was nach außen hin den Anschein erwecken könnte, daß Sie amtierender President sind.

Ferner fordere ich Sie auf, eine Satzungsänderung zu unterstützen, die es der Com4Net, Inc. künftig erlaubt ihre Hauptversammlungen auch in Deutschland abzuhalten. Dies ist rechtlich meines Wissens möglich. Bei der Situation, in der die Com4Net, Inc. sich befindet, kann es nicht länger hingenommen werden, daß die Aktionäre aufgrund der räumlichen Distanz faktisch nicht persönlich an den Versammlungen der Gesellschaft teilnehmen können.

Als letztes möchte ich darauf zu sprechen kommen, daß einige Aktionäre ihre Anteile an der Com4Net, Inc. ausbezahlt bekommen haben. Diese Auszahlungen haben Sie zu verantworten. Es kann nicht sein, daß einige Aktionäre ihr eingezahltes Geld zurück erhalten und andere nicht! Ich fordere Sie auf, solche Auszahlungen zukünftig zu unterlassen und die ausgezahlten Gelder zurückzufordern. Es muß gleiches Recht für alle gelten!

Mit Befremden habe ich die Tatsache zur Kenntnis genommen, daß der Anwalt, der zunächst einige Aktionäre gegen die Com4Net, Inc. vertreten hat, nunmehr für die Com4Net, Inc. arbeitet.

Um Verwirrungen entgegenzuwirken möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich klarstellen, daß ich mich hier nicht in der Eigenschaft als "Aktionärsvertreter" an Sie wende. In dieser Eigenschaft war ich seinerzeit bei dem Gespräch in Erding. Dieses "Amt" von formell sicher angreifbarer Legitimität hat sich mittlerweile ja erledigt. Ich wende mich an Sie als ein um den Bestand und die Zukunft der Com4Net, Inc. besorgter Aktionär.

Gleichzeitig erlaube ich mir aber den Hinweis, daß ich den Inhalt dieses Schreibens anderen Aktionären zur Kenntnis geben werde. Eine Kopie wird zur Kenntnisnahme ebenfalls an Herrn Witsch gehen, der gewählter President der Com4Net, Inc. ist."


Tomato
 
aus der Diskussion: Herr Elas, leitender Präsident der Com4Net Inc., treten Sie zurück!
Autor (Datum des Eintrages): riesentomato  (16.01.01 19:57:38)
Beitrag: 48 von 116 (ID:2709767)
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