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Dokument: Aktionsprogramm Klimaschutz der Energieversorger
Als Alternative zu einer gesetzlichen Förderung der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung (das strom magazin berichtete, bitte lesen Sie hier) haben führende Unternehmen der deutschen Energiewirtschaft, darunter RWE, HEW, VEAG und E.ON, der Bundesregierung heute ein detailliertes "Aktionsprogramm Klimaschutz" vorgelegt. Bis 2010 sollen damit innerhalb der Energiewirtschaft Kohlendioxid-Minderungen von bis zu 45 Millionen Tonnen pro Jahr erreicht werden. Nach Angaben der Energieversorger wurde das Konzept in der heutigen Sitzung der eingesetzten Arbeitsgruppe aus Politik, Gewerkschaft und Energiewirtschaft von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller begrüßt und als Basis für weitere Verhandlungen akzeptiert. In den kommenden Wochen wird dieses Konzept zwischen Politik und Unternehmen weiter konkretisiert. Die beteiligten Unternehmen sind überzeugt davon, dass das vorgelegte Maßnahmenprogramm im Gegensatz zu einer KWK-Quotenregulierung sicher stellt, dass knappe Mittel mit höchster Effizienz eingesetzt, Mitnahmeeffekte vermieden und technische Innovationen induziert werden. Das Aktionsprogramm sei praktikabel und ohne bürokratischen Aufwand umsetzbar. Damit sei jedem dirigistischen Ansatz überlegen. Nachfolgend veröffentlichen wir das Aktionsprogramm im Wortlaut.

Die Diskussion um weitere Schritte zum Klimaschutz hat sich zunehmend auf die politische Forderung nach Einführung einer Quotenregulierung für KWK-Strom zugespitzt. Das eigentlich angestrebte Ziel, eine tatsächliche Senkung des Kohlendioxid-Ausstoßes und sonstiger Klimagase zu erreichen, tritt dadurch immer mehr in den Hintergrund. Durch die Einführung einer solchen Quotenregulierung würden wichtige volkswirtschaftliche Ziele, wie eine sichere und ausgewogene Energieerzeugungsbasis, die beschleunigte Entwicklung neuer Technologien sowie die Erhaltung einheimischer Wertschöpfung und Arbeitsplätze, gefährdet.

Führende Unternehmen der deutschen Energiewirtschaft schlagen ein "Aktionsprogramm Klimaschutz" vor. Mit einem Bündel von freiwilligen Maßnahmen der Energiewirtschaft sowie öffentlich geförderten Vorhaben kann in konkreten und quantifizierten Schritten eine Emissionsminderung bis zum Jahr 2010 von 45 Millionen Tonnen jährlich gegenüber der Ausgangssituation 2000 erreicht werden. Das Aktionsprogramm knüpft an die gemeinsamen Vorschläge der IGBCE und des NRW-Wirtschaftsministeriums vom November 2000 an. Es verfolgt drei Ziele: (1) Eine effiziente und wirtschaftlich optimierte Reduzierung von Klimagas-Emissionen, (2) die Sicherung von technischen Innovationen und Investitionen am Standort Deutschland und (3) die Erhaltung von Wertschöpfung und Beschäftigung in der deutschen Energiewirtschaft. Diese Ziele sind durch die Einführung einer KWK-Quotenregulierung nicht zu erreichen. Die Realisierung des Programms hat deshalb, wie schon die Selbstverpflichtungserklärung der deutschen Industrie, einen Verzicht auf Einführung einer KWK-Quotenregulierung zur Voraussetzung.

Die deutsche Energiewirtschaft unterstützt eine aktive, vorsorgende und wettbewerbskonforme Klimaschutzpolitik. Mit Investitionen von mehr als 200 Milliarden Euro in den 90er Jahren hat die deutsche Strom-, Gas- und Fernwärmewirtschaft nicht nur ihre Position als größter Einzelinvestor am Standort Deutschland gefestigt, sondern darüber hinaus auch maßgeblich dazu beigetragen, dass Deutschland seine gesamten Klimagasemissionen von 1990 bis 1999 um etwa 18,6 Prozent reduzieren konnte. Die Kohlendioxid-Emissionen der Energiewirtschaft gingen im Zeitraum von 1990 bis 1998 um 16 Prozent zurück, die der Industrie um 31 Prozent. Ein wesentlicher Beitrag wurde durch das milliardenschwere Kraftwerkserneuerungsprogramm in den neuen Bundesländern erreicht. Vorhandene Potenziale zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der ostdeutschen Stromwirtschaft wurden damit gehoben. Dagegen stiegen bundesweit die Kohlendioxid-Emissionen der privaten Haushalte sowie des Verkehrs um 6 bzw. 11 Prozent. Damit ist nachgewiesen, dass ohne den freiwilligen Beitrag und die hohen Investitionen der deutschen Wirtschaft in den Klimaschutz eine deutliche Verminderung der gesamten Klimagasemission unmöglich ist. Auch in Zukunft werden die deutsche Energiewirtschaft und die Industrie mit ihren Minderungsanstrengungen wesentlich zur Erfüllung der bundesdeutschen Klimaschutzziele beitragen müssen. Die Europäische Union kann die zugesagten 8 Prozent Reduktion ihrer gesamten Klimagasemissionen von 1990 bis 2010 nur erreichen, wenn Deutschland drei Viertel der gesamten europäischen Minderungsanstrengungen bei einem Anteil am europäischen Energieverbrauch von nur 25 Prozent übernimmt. Entsprechend der Verständigung über die friedliche Nutzung der Kernenergie vom 14. Juni 2000 müssen Politik und Energiewirtschaft alle Potenziale für eine sichere, wettbewerbskonforme und ökologisch effiziente Energieversorgung ausschöpfen.

Der gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme, der Kraft-Wärme-Kopplung, kommt bei einem möglichst rationellen und umweltschonenden Umgang mit Energie weiterhin eine hohe Bedeutung zu. Voraussetzung für den wirksamen Einsatz der KWK ist eine möglichst gleichzeitige und gleichmäßig hohe Anforderung von Strom und Wärme, wie sie insbesondere in der Industrie zu finden ist. Nach einer vom BMWi beim Institut für Energiewirtschaft und rationelle Energieanwendung an der Universität Stuttgart (IER) in Auftrag gegebenen Studie werden in Deutschland etwa 5700 KWK-Anlagen betrieben. Diese erzeugen jährlich etwa 50 Terawattstunden Strom, der direkt mit der Wärmeabnahme gekoppelt ist. Im Vergleich zur getrennten Erzeugung von Strom und Wärme vermindern zwei Drittel der KWK-Stromerzeugung die Kohlendioxid-Emission. Das restliche Drittel der KWK-Stromerzeugung, das aus nur 530 Anlagen stammt, führt dagegen zu deutlichen Kohlendioxid-Mehremissionen, so dass insgesamt die Kohlendioxid-Bilanz der KWK-Anlagen in Deutschland verglichen mit einer getrennten Strom- und Wärmeerzeugung negativ ausfällt. Dieser Zahlenvergleich zeigt nachdrücklich, dass die KWK kein "Königsweg" zur Minderung der Treibhausgasemissionen ist, sondern wie andere Erzeugungsformen der Energiewirtschaft stets im Zusammenhang mit vorhandenen Alternativen entlang der Wertschöpfungskette zu beurteilen und wirtschaftlich wie ökologisch zu bewerten ist.

Die Schaffung eines geschützten Marktsegments für die KWK würde bis 2010 zusammen mit der Förderung erneuerbarer Energien mehr als ein Drittel des gerade liberalisierten deutschen Strommarktes wieder dem Wettbewerb entziehen. Auf die Stromverbraucher kämen auf der Basis der aktuell im politischen Raum vorgeschlagenen Fördermechanismen bis 2010 neue politische Sonderlasten von mindestens zwei bis drei Milliarden DM jährlich zu. In der Spitze sind noch deutlich höhere Beträge im hohen einstelligen Milliardenbereich zu befürchten, so dass volkswirtschaftliche Kosten von 30 bis 40 Milliarden DM entstehen. Dabei sind die Kosten für Verteilernetze zur Abnahme der produzierten Wärme nicht enthalten, weil sie noch nicht berechnet wurden. Im selben Umfang wie KWK-Anlagen in die Strom- und Wärmemärkte gedrückt werden, sind Kapazitäten der getrennten Erzeugung stillzulegen. Nach Schätzungen der Energiewirtschaft sind das bis zu 15 000 Megawatt - zumeist handelt es sich um Kohlekraftwerke, die z.T. gerade mit Milliardenaufwand auf Grund politischer Beschlüsse modernisiert worden sind. Damit sind etwa 10 000 Arbeitsplätze in vorhandenen Kraftwerken gefährdet.

Weitere unvertretbare Nachteile einen Quotenregulierung sind: (1) Die KWK-Quote fördert alle Anlagen unabhängig von ihrer Wirtschaftlichkeit. Dies führt zu Mitnahmeeffekten in unvertretbarer Höhe. (2) Die KWK-Quote ist ein dirigistisches Instrument, das erhebliche Bürokratie- und Kontrollinstrumente nach sich zieht. (3) Es ist nicht erkennbar, wie die Vorstellungen der Bundesregierung zu einem liquiden Zertifikatsmarkt führen werden. Die Gefahr der Manipulation seitens der KWK-Produzenten durch strategisches Zurückhalten von Kapazitäten ist nicht von der Hand zu weisen. Wahrscheinlich würden wenige große KWK-Anlagen kontinuierlich den Zertifikatspreis bestimmen. (4) Eine KWK-Quote setzt keine Anreize zur Modernisierung bestehender Anlagen. Innerhalb des KWK-Sektors bestehen schon heute große Unterschiede hinsichtlich der Effizienz und der Kohlendioxid-Minderung. (5) Die KWK-Quote schafft eine Subventionsabhängigkeit. Es ist nicht zu erwarten, dass derzeit unwirtschaftliche KWK-Standorte in 2010 wirtschaftlicher sind. (6) Eine KWK-Quote ist kontraproduktiv für technologische Fortentwicklungen, weil sie unter Festschreibung der heutigen, konventionellen Techniken Überkapazitäten schafft und damit in wenigen Jahren erst marktreifen, innovativen neuen Technologien wie der Brennstoffzelle das unter anderen Rahmenbedingungen entstehende Marktpotenzial abschnürt. (7) Die Quote gefährdet nachhaltig die Einhaltung der zugesagten 50 Terawattstunden Braunkohlenverstromung pro Jahr in den neuen Ländern. (8) Eine KWK-Quote müsste für europäische Anbieter geöffnet werden. Es wäre jedoch unvertretbar, wenn der deutsche Stromverbraucher KWK-Anlagen in Belgien, Dänemark oder den Niederlanden subventioniert. (9) Eine Quote treibt den Abgabenanteil an den Strompreisen auf über 50 Prozent. Die derzeit im politischen Raum diskutierten Quotenmodelle können zudem nicht den politischen Zielkonflikt lösen, einerseits bestehende, ineffiziente KWK-Anlagen schützen ("Stranded Investments"), andererseits zugleich aber unter ökologischen Gesichtspunkten nur besonders effiziente Anlagen fördern zu wollen.

Vor dem Hintergrund eines zusammenwachsenden Europäischen Energiebinnenmarktes, der entsprechend der politischen Beschlusslage bis zum Jahr 2005 beschleunigt vollendet werden soll, schlägt die deutsche Energiewirtschaft wettbewerbskonforme Alternativen zu einer nationalen Quotenregulierung vor. Aufbauend auf den zwischen 1990 und 2000 innerhalb der Energiewirtschaft erreichten Minderungen klimarelevanter Spurengase in Höhe von über 70 Millionen Tonnen legt die deutsche Energiewirtschaft ein Maßnahmenkonzept vor, mit dem bis zum Jahr 2010 eine Steigerung dieser Minderungserfolge um bis zu 45 Millionen Tonnen erreichbar ist, wenn auf Markteingriffe wie eine KWK-Quotenregulierung verzichtet wird. Diese Maßnahmen können von der Energiewirtschaft zu großen Teilen ohne zusätzliche staatliche Förderung realisiert werden, wobei unterstellt ist, dass die Rahmenbedingungen für eine wettbewerbsfähige Energieerzeugung und die Wirtschaftlichkeit der geplanten Investitionen in Deutschland mittel- und langfristig gegeben sind. Ein Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen setzt ein differenziertes Förderkonzept voraus, das von Investitionszulagen, Investitionszuschüssen in unterschiedlicher Höhe bis zu Sonderabschreibungen reichen kann. Zur Finanzierung können Haushaltsmittel in Anspruch genommen werden, die aus Abgaben auf den Energieverbrauch stammen. Ferner ist nach einer EU-rechtskonformen Neugestaltung des KWK-Vorschaltgesetzes der zielgerichtete Mitteleinsatz für ein Erneuerungsprogramm bei bestehenden KWK-Anlagen denkbar, wenn dies nicht zu einseitigen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Energieversorger führt.

Konkrete Maßnahmen und ihre Kohlendioxideinsparung (in Millionen Tonnen in Klammern dahinter): Kategorie Maßnahmen der Energiewirtschaft auf Basis des bestehenden Ordnungsrahmens. Dazu gehört die Modernisierung des Kraftwerksparks, Neubau von Anlagen, Retrofit, Abschaltung nicht mehr effizienter Anlagen (12), der beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energien (5), der Bau neuer KWK-/GuD-Anlagen (9) und der Einsatz verbesserter Heizungs- und Warmwassertechnik, Umwälzpumpen (7). Kategorie Maßnahmen mit Anschubfinanzierung. Dazu gehört ein Erneuerungsprogramm bestehender, ineffizienter KWK-Anlagen mit bis zu 40 Prozent Investitionszuschuss (4), eine erhöhte Wärmeabgabe in Nah- und Fernwärmenetze mit öffentlichen Zuschüssen von 25 Prozent, die von Bund und Ländern gemeinsam getragen werden (5), Energieeffizienzkampagnen bei elektrischen Geräten (2) und Erdgasfahrzeug/Brennstoffzelle mit geeigneter Markteinführungshilfe (1). Kategorie Additive internationale Maßnahmen. Dazu gehören internationale Maßnahmen in EU und MOE, Joint Implementation und Clean Development Mechanism mit Sanierung von Kraftwerken, dem Ausbau erneuerbarer Energien und der Aufforstung (5).

Die im November 2000 von IGBCE und dem Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen präsentierten Maßnahmenprogramme werden durch dieses Maßnahmenpaket voll bestätigt. Über den hier vorgeschlagenen Weg werden die Eingriffe in den Wettbewerbsmarkt Energie minimiert, Wertschöpfung am Standort Deutschland gesichert, Arbeitsplätze erhalten und die Kohlendioxid-Minderungskosten so gering wie möglich gehalten. Darüber hinaus lassen sich die vorgeschlagenen alternativen Maßnahmen in die sehr ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung einpassen.

Fazit: Eine nachhaltige Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen als Maßnahme vorbeugenden Klimaschutzes ist gemeinsames Anliegen von Politik und Energiewirtschaft. Das jetzt vorgelegte Aktionsprogramm wird diesem Anspruch gerecht. Es stellt sicher, dass das Kapital der Unternehmen und öffentliche Fördermittel mit höchster Effizienz eingesetzt werden. Mitnahmeeffekte werden vermieden, technische Innovationen induziert. Das Aktionsprogramm ist praktikabel und ohne übermäßigen bürokratischen Aufwand umsetzbar. Damit ist es jedem dirigistischen Ansatz wie einer KWK-Quotenregulierung überlegen.

Mein Fazit : Das MONOPOL befürchtet einen Einbruch in den
eigenen Bilanzen ! :(

KWK bedeutet kleine dezentrale Einheiten !

Ein Greuel für Eon und RWE die mit Saubermann Kampagnen

( Eon Neue Energie) Ihren AKW - Dreckstrom made in Temelin etc. verhökern wollen ! Und gleichzeitig durch agressive
Aquisition das Monopol ausbauen ! Und den Markt in Ihren
Augen bereinigen . :(
 
aus der Diskussion: RWE : Riss in Schweissnaht im Kühlkreislauf im AKW Biblis A
Autor (Datum des Eintrages): M-B-S  (29.01.01 10:49:19)
Beitrag: 132 von 162 (ID:2792741)
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