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Zur Gründung einer GmbH ist u.a. bekanntlich ein Mindeststammkapital notwendig.

Meine Frage: Wie hoch ist denn derzeit das zur Gründung erfoderliche Mindeststammkapital?
Sind es immer noch 25.000 EUR, oder sind es mittlerweile nur noch 10.000 EUR? Ich konnte im web auf die schnelle leider keine eindeutige Antwort dazu finden.


2. Frage: Was passiert mit dem Mindeststammkapital bzw. Stammkapital, wenn ich als alleiniger Geschäftsführer/Gesellschafter meine GmbH (freiwillig) auflösen möchte (nicht aus Insolvenzgründen!)?
 
aus der Diskussion: Fragen zur Rechtsform GmbH
Autor (Datum des Eintrages): Fruehrentner  (04.03.07 20:53:23)
Beitrag: 1 von 27 (ID:28115171)
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