Fenster schließen  |  Fenster drucken

Stand der Dinge in Sachen Mindeststammkapital 10.000 € (das Gesetz ist noch nicht verabschiedet):

Das Bundesjustizministerium hat am 29. 5. 2006 den Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) den Bundesressorts zur Stellungnahme zugeleitet. Das Gesetz soll die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver machen und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.
1. Beschleunigung von Unternehmensgründungen
Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hier wird häufig ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited gesehen, denn in vielen Mitgliedstaaten der EU werden geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt.
a) Erleichterung der Kapitalaufbringung und Übertragung von Geschäftsanteilen
Der Entwurf schlägt vor, das Mindeststammkapital der GmbH von bisher 25 000 € auf 10 000 € herabzusetzen, um Gründungen insbesondere für Dienstleistungsgewerbe zu erleichtern. Mit der Absenkung des Mindeststammkapitals wird dem Wandel des Wirtschaftslebens Rechnung getragen: Die Mehrzahl der Neugründungen sind nicht mehr Produktionsunternehmen, sondern Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor, die oft weniger Startkapital benötigen.
 
aus der Diskussion: Fragen zur Rechtsform GmbH
Autor (Datum des Eintrages): Urbi  (05.03.07 09:14:15)
Beitrag: 13 von 27 (ID:28119301)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE